Rechtsprechung
VGH Hessen, 23.07.1985 - 2 OE 86/83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,30644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 12.09.1983 - III/2 - E 1362/83
- VGH Hessen, 23.07.1985 - 2 OE 86/83
- BVerwG, 12.02.1986 - 7 B 180.85
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
Fahrtenbuchauflage; keine förmliche Zustellung von Anhörungsschreiben
Allerdings kann sich die Beklagte mit dem Ziel einer großzügigeren Bemessung der Anhörungsfrist nicht generell auf die speziellen Verhältnisse einer Großstadt im Ballungsgebiet, vor allem auf die dort gegebenen besonderen organisatorischen und technischen Schwierigkeiten berufen, die die Feststellung und Benachrichtigung des Kraftfahrzeughalters nach einer Kennzeichenanzeige verzögern können (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 1985 - 2 OE 86/83 - sowie Beschluss des BVerwG vom 12. Februar 1986 - 7 B 180.85 -). - VGH Hessen, 09.12.1986 - 2 UE 920/85 Dies ist erforderlich, damit der Halter die Frage, wer sein Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat, noch zuverlässig beantworten und der Täter Entlastungsgründe vorbringen kann(vgl. etwa Urteil des Senats vom 23. Juli 1985 - 2 OE 86/83 -).
Insoweit weicht der vorliegende Fall deutlich von dem im Urteil des Senats vom 23. Juli 1985, a.a.O. ab.
- VGH Hessen, 24.02.1987 - 2 UE 2231/85 Dies ist erforderlich, damit der Halter die Frage, wer sein Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat, noch zuverlässig beantworten und der Täter Entlastungsgründe vorbringen kann (vgl. etwa Urteil des Senats vom 23. Juli 1985 - 2 OE 86/83 -).